Radiologietechnologie
FAQ Berufsrecht
Das MTD Gesetz regelt die Berufsrechte und Berufspflichten von RadiologietechnologInnen. MTD-Gesetz BGBl. I Nr. 100/2024 idgF - tagesaktuell
Aufsichtspflicht
RadiologietechnologInnen sind befugt, die Aufsicht über Angehörige der Röntgenassistenz auszuüben. Im Einzelfall kann die Radiologietechnologin / der Radiologietechnologe die ihr / ihm angeordnete Tätigkeit an Röntgenassisteninnen / Röntgenassistenten weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen. (vgl. § 23 Abs.2 MTDG idgF und §10 Abs.1 MABG).
FAQ - Aufsichtspflicht
- Was bedeutet Aufsicht konkret?
- Was bedeutet Aufsicht durch RadiologietechnologInnen in der Praxis?
- Wie und in welchem Umfang müssen RadiologietechnologInnen die Durchführung von Untersuchungen kontrollieren?
- Muss ich daneben stehen um die MAB- RöAss zu beaufsichtigen? Bin ich haftbar?
- Darf die MAB-Röntgenassistenz Thoraxröntgen auf der Station alleine anfertigen?
- Meine Kollegin (MAB-RöAss) arbeitet im Nebenraum. Bin ich für sie verantwortlich?
- Kann ich die Übernahme der Verantwortung für die MAB-Röntgenassistenz ablehnen?
- In meiner Funktionsbeschreibung steht nichts über Aufsicht über MAB-Röntgenassistenz.
- Darf die MAB-RöAss alleine Nachtdienst machen?
- Sind MAB-RöAss zur Durchführung von CT/MR Untersuchungen berechtigt?
- Dürfen MABs alleine Nachtdienst machen? Es ist ein Chirurg vor Ort.
- Kann die Aufsicht im OP von einem Chirurgen erfolgen?
MAB-Gesetz
Das MAB-Gesetz (BGBl. I Nr. 89/2012 Medizinisches Assistenzberufe-Gesetz) wurde im Juli 2012 vom Nationalrat beschlossen und trat am 1. Jänner 2013 in Kraft. Es bringt einige Neuerungen, über die RadiologietechnologInnen Bescheid wissen sollten.
FAQ - MAB-Röntgenassistenz
- Seit wann gibt es das MAB-Gesetz?
- Was sind standardisierte Aufnahmen?
- Was bedeutet Aufsicht durch RadiologietechnologInnen in der Praxis?
- Wie und in welchem Umfang müssen RadiologietechnologInnen die Durchführung von Untersuchungen kontrollieren?
- Was darf ich an die MAB-RöAss delegieren?
- Was sind einfache Tätigkeiten?
- Kann die Aufsicht im OP von einem Chirurgen erfolgen?
- Darf die MAB-RöAss Zusatzaufnahmen in der Mammographie durchführen?
- Wir haben Fixprotokolle im CT/MR - Darf die MAB-RöAss diese standardisierten Untersuchungen durchführen?
- Wie kann ich argumentieren, wenn der MAB-RöAss Tätigkeiten delegiert werden, die nicht in ihr Berufsbild fallen? Wer hilft mir dann?
FAQ - Kontrastmittelanwendung
- Wo muss sich der Arzt bei Betätigung der Kontrastmittelspritze aufhalten?
- Dürfen RadiologietechnologInnen einen venösen Zugang legen, den Venflon spülen und Kontrastmittel mittels Druckspritze einbringen?
- Meine Kollegin ist MTF und hat den Bescheid, dass sie weiterhin CT-Untersuchungen durchführen darf. Darf sie auch Kontrastmittel anwenden?
- In meiner Abteilung führen MAB-RöAss CT/MR Untersuchungen durch. Sind sie dazu berechtigt?
FAQ - Strahlung anwenden im OP
- Unterschied MAB-Röntgenassistenz und MAB-Operationsassistenz?
- Darf ein Chirurg oder anderer Facharzt im OP "strahlen"? -> Stellungnahme Juli 2023, rtaustria
- Darf diplomiertes Pflegepersonal Strahlung auslösen?
- Darf die MAB-Operationsassistenz den C-Bogen bedienen?
- Kann die Aufsicht über die MAB-Röntgenassistenz im OP von einem Chirurgen erfolgen?
Fortbildung ist eine berufsrechtliche Pflicht
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung von RadiologietechnologInnen sich regelmäßig fortzubilden, um die eigenverantwortliche Durchführung ihrer beruflichen Aufgaben qualitativ hochwertig und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft absolvieren zu können.
Die maßgebliche gesetzliche Vorgabe dazu liefert § 38 MTDG idgF, der die Fortbildungpflicht normiert.
RadiologietechnolgInnen sind verpflichtet innerhalb von jeweils fünf Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 60 Stunden zu besuchen.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Fortbildung besteht eine ethisch-moralische Verpflichtung sich im Fachgebiet und persönlich fortzubilden.
In der dienstvertraglichen Pflicht sind sowohl Arbeitgeber und Arbeitnehmer gefordert – Vereinbarungen sind notwendig – da sich daraus auch mögliche Haftungsfragen ergeben.
Die folgenden Ausführungen (Regelung der Fortbildungspflicht) erläutern die Fortbildungspflicht gemäß § 11d MTD-Gesetz 1992 und geben einen Überblick über die wesentlichsten damit zusammenhängenden Punkte. Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen der Orientierung dienen und keine allgemeingültigen Aussagen für konkrete Einzelfälle treffen können.
FAQ - Fortbildungspflicht
Nach Abschluss des Bachelorstudiums, d.h. wenn das Graduierungsdekret und somit die Berufsberechtigung vorliegt.
Fortbildungspunkte, die in der Zeit des Bachelorstudiums absolviert wurden, sind für das Fortbildungsprogramm nicht anrechenbar.
§11d MTD-G normiert die Fortbildungspflicht. Zur Präzisierung haben die MTD-Berufsverbände (mtd-austria) das CPD -Zertifikat (Continuing Professional Development) entwickelt. Dieses sieht mindestens 80 CPD-Punkte innerhalb von 5 Jahren vor.
Im internationalen Sprachgebrauch hat sich für die kontinuierliche berufliche Fort- und Weiterbildung der englische Fachbegriff „Continuing Professional Development“ (CPD) durchgesetzt. CPD ist die Fortsetzung bzw. Wiederaufnahme organisierten Lernens nach dem Abschluss jener Bildungsphase, die zur Berufsberechtigung führt.
Für die Ausstellung eines MTD-CPD-Zertifikats wird ein Kostenersatz von € 250 eingehoben. Als spezielle Serviceleistung ist dies für rtaustria Mitglieder kostenlos!
In einem Schadensfall kann es eventuell zu einer Haftung kommen, es wird auch die Fortbildung als Maßstab herangezogen (Patientensicherheit).
In den Ankündigungen der Fortbildungen gibt es immer einen Hinweis mit wievielen CPD-Punkten die Fortbildung von rtaustria anerkannt wird.
Im Sinne des lebensbegleitenden Lernens bedient sich CPD vielseitigster angebotener Lehr- und Lernmethoden. Der Punktekatalog listet auf, welche Lern- und Bildungsmethoden im Detail angerechnet werden können.
Es besteht eine jeweils 5-jährige Gültigkeit, siehe MTD-CPD-Richtlinie
Details dazu finden Sie unter CPD-Punktewerte.
FAQ - Arbeitsrecht
- Gibt es für RadiologietechnologInnen einen Kollektivvertrag?
- Wieviel Urlaubsanspruch hat man als RadiologietechnologIn?
- Sind die "Strahlentage" wirklich abgeschafft?