Studium

Masterstudium

Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen haben die Möglichkeit nach dem Bachelor-Studium auch weiterführende Studien zu absolvieren.

Mit der Übernahme der Bologna-Deklaration Österreichs 2002 wurde das 2-stufige akademische System in ein 3-stufiges akademisches System übergeführt.

  • Bachelor
  • Master
  • PhD bzw. Doktoratstudien

rtaustria empfiehlt Masterlehr/studiengänge zu wählen, die mit mindestens 120 ECTS-Punkten bewertet sind, damit die Anrechbarkeit im In- und Ausland für weitere Studien (z.B. Doktorat, PhD) gegeben ist.

Mit 1. Oktober 2021 sind hochschulrechtliche Änderungen in Kraft

Diese Änderungen betreffen unter anderem den Zugang zu hochschulischen Ausbildungen auf Masterebene. Absolvent:innen von sechssemestrigen postsekundären Ausbildung ( Medizinisch-Technischen Akademie) werden hochschulrechtlich grundsätzlich gleich wie FH-Absolvent:innen behandelt.
Dies gilt nur für postsekundäre Ausbildungen im Umfang von sechs Semestern und nicht für solche mit einer geringeren Semesteranzahl.

Der Zugang ist dabei offen für „fachlich in Frage kommende“ bzw. „facheinschlägige“ Masterstudien.

FHs, öffentliche Universitäten und Privatuniversitäten steht es trotz dieser grundsätzlichen gesetzlichen Zulässigkeit frei, strengere Zugangsvoraussetzungen, wie Ergänzungsprüfungen oder dem Nachweis von mehrjähriger Berufserfahrung, für Masterstudien zu verlangen.

Mehr Informationen und Details zu möglichen Zusatz-Auflagen in den beiden Dokumenten.

Mögliche Masterstudiengänge

Bundesfinanziert und facheinschlägig

Selbstfinanziert und facheinschlägig

Bundesfinanziert und fachübergreifend

Selbstfinanziert und fachübergreifend