Mitgliedschaft
Versicherung
Komplettschutz durch rtaustria: Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung für Ihren Berufsbereich. Mitglieder von rtaustria können seit 2008 auf einen Komplettversicherungsschutz vertrauen.
Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich gehören zum Basisschutz, mit dem sich auftretende Schadensfälle einfach sicherer, mit keinem finanziellen Zusatzschaden und entspannter bewältigen lassen, da ein kompetenter Partner zur Seite steht.
Hinweis: Besteht für Ihre berufliche Tätigkeit bereits eine zusätzliche Versicherung, gilt der Versicherungsschutz subsidiär, d.h. die Leistung des Versicherers wird erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Verträgen Deckung gewährt wird. Der Rahmenvertrag fungiert somit als Rettungsanker, wenn die private Vorsorge nicht ausreicht.
Mit diesem Rahmenvertrag ist es rtaustria gelungen, seinen Mitgliedern eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten, von der jedes einzelne Mitglied profitiert, ohne dass dadurch Mehrkosten entstehen.
Zielgruppen
Für Mitglieder im Angestelltenverhältnis:
Unselbstständig Erwerbstätige können im Schadensfall direkt vom geschädigten Patienten oder vom Dienstgeber belangt werden, wie die unten angeführten Beispiele zeigen.
Für freiberuflich tätige Radiologietechnologen/innen:
Ein Unternehmen zu führen, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, birgt immer mehr persönliche Risiken in sich.
Für allgemein beeidete und zertifizierte Sachverständige Radiologietechnologen/innen: Erweiterungsmöglichkeit unserer Haftpflichtversicherung.
Behörden, Staats- und Rechtsanwälte verweisen in diesem Zusammenhang immer häufiger auf die eigene Verantwortung von beruflich Tätigen. Die Wahrscheinlichkeit, für falsch getroffene Entscheidungen oder unterlassene Handlungen verantwortlich gemacht zu werden, steigt auch aufgrund immer besserer medialer Aufklärung der Konsumenten/Patienten. Umso wichtiger ist es, Gefahrenbereiche zu orten und die erkannten Risiken ausreichend abzusichern.
Dies erfüllt die Haftpflichtversicherung als besondere Form der Schadensversicherung. Der Haftpflichtversicherer prüft auch, ob die an Sie gerichtete Schadensersatzforderung berechtigt ist, und steht Ihnen somit von Beginn an zur Seite.
Rechtsschutzversicherung – weshalb, wieso, warum?
Die Zahl der Gesetze und Verordnungen in Österreich steigt jährlich an. Wer da den Überblick behalten und sein gutes Recht bekommen will, braucht meist juristische Hilfe und Geld, denn „guter Rat” ist teuer.
Versichert ist die mit dem Beruf des Radiologietechnologen zusammenhängende Verteidigung in Strafsachen.
Vorteile
Verteidigung in Strafverfahren, z.B. wenn ein Strafverfahren wegen Körperverletzung oder Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen eingeleitet wird. Übernommen werden im Rahmen der Versicherungssumme beispielsweise die Kosten für Rechtsanwälte und gerichtlich bestellte Sachverständige. Der große Vorteil liegt also auch darin, dass Ihnen ein Netzwerk von Spezialisten zur Verfügung steht.
Schadensbeispiele Haftpflicht und Rechtsschutz
Ein/e Patient/-in rutschte von der Behandlungsliege und erlitt eine komplizierte Fraktur des Handgelenks. Der Radiologietechnologe wurde wegen unzureichender Beaufsichtigung zur Haftung herangezogen. Der Haftpflichtversicherer bezahlte die medizinische Behandlung und das Schmerzensgeld sowie die Kosten des Verdienstausfalls für die Dauer der Krankheit von insgesamt 35.500 Euro.
Eine Patientin hat einen Radiologietechnologen im Rahmen der Strahlenbehandlung namentlich auf „nicht korrekte Behandlung” verklagt, da sie nach der Behandlung Veränderungen der Haut hatte.
Ein Radiologietechnologe musste sich vor Gericht verantworten, da ihm eine Patientin vom Behandlungstisch gefallen war. Die Obsorge des Patienten sei vernachlässigt worden, so die Anklage.
Radiologietechnologe und Arzt mussten sich vor Gericht verantworten, da ein Kind bei einer Angiografie ins Koma gefallen und verstorben war. Es musste von beiden bewiesen werden, dass alles korrekt abgelaufen war und es ohne deren Verschulden zu dem tragischen Vorfall kam.
Eine Radiologietechnologin hat ein Durchleuchtungsgerät in der Lagerichtung verändert. Es war zu einem Schaden gekommen und es wurde über ein mögliches Verschulden des Radiologietechnologen gestritten. Der Dienstgeber klagte auf Schadensersatz. rtaustria konnte hier durch die Versicherung helfen.
Ein jugendlicher Patient kam während einer radiologietechnologischen Untersuchung in einer Unfallabteilung plötzlich zu Sturz. Der Fall landete vor Gericht, ein Sachverständigengutachten (Radiologietechnologie) wurde angefordert. Durch die Befunderhebung konnte eine Entlastung des Radiologietechnologen dargelegt werden und das Gericht sein Urteil fällen.
Nachdem im medizinischen Bereich grundsätzlich keine Versicherungspflicht besteht, haben etliche Dienstgeber keine bzw. keine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Daher ist es trotz der Regelungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes ratsam, selbst für einen guten Versicherungsschutz zu sorgen.
Eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für den Berufsbereich ist demnach ebenso wichtig wie im privaten Bereich.