Mammographie-Screening
Termine Mammographie-Screening
Vorankündigung Praxistermine Ersteller- und Refresherkurse 2025
Der Praxisteil für den Ersteller- sowie für den Refresherkurs werden 2025 wieder in Form eines LIVE-Webinars abgehalten | vorbehaltlich der Zustimmung der Zertifikatskomission
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Es ist noch KEINE ANMELDUNG ZU DEN EINZELNEN TERMINEN möglich.
ERSTELLERKURS (vorbehaltlich Genehmigung) | REFRESHERKURS (vorbehaltlich Genehmigung) |
Theorie-Teil als E-Learning (8 Std 20 min) Praxisteil (4 Std. 40min): Sa., 17. Mai 2025: Live Webinar (8:00 - 12:40 Uhr) Sa., 25. Oktober 2025: Live Webinar (8:00 - 12:40 Uhr)
| Theorie-Teil als E-Learning (3 Std. 30 min) Praxisteil (4 Std.): Sa., 17. Mai 2025: Live Webinar (14:00 – 18:00 Uhr ) Sa., 28. Juni 2025: Live Webinar Sa., 25. Oktober 2025: Live Webinar (14:00 – 18:00 Uhr) Sa., 22. November 2025: Live Webinar |
approbierter Erstellerkurs
Alle ErstellerInnen, die im Rahmen des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms Mammographien erstellen, haben vor Teilnahme am Programm einen Erstellerkurs zu absolvieren.
Zulassungsvoraussetzung für den ErstellerInnen-Kurs:
- Berufsberechtigung (Nachweise erforderlich)
Der Erstellerkurs dauert insgesamt 13 Stunden; davon sind 8 Std 20 Minuten über ein e-learning Tool zu absolvieren.

approbierter Refresherkurs
Der Refresher-Kurs (RF-Kurs) für Ersteller/innen im Rahmen des Brustkrebs-Früherkennungsprogramms ist als laufende Fortbildungsmaßnahme anrechenbar, welche gemäß 2. Zusatzprotokoll zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag mindestens alle drei Jahre verpflichtend zu absolvieren ist.
Zulassungsvoraussetzung für den Refresher-Kurs:
- ErstellerInnenkurs
- Multidisziplinärer Kurs
Der Refresherkurs dauert insgesamt 7,5 Stunden; davon sind 3,5 Stunden über ein e-learning Tool zu absolvieren.
FAQ zu Ersteller- und Refresherkurs
Ja, es sind Termine für 2025 geplant. Abonnieren Sie unseren Newsletter oder WhatsApp Kanal - dann sind Sie immer up-to-date.
Ja, als Kriterium gilt das Kursjahr in dem der Ersteller-Kurs abgelegt wurde.
Gemäß 2. Zusatzprotokoll zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag ist mindestens alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme verpflichtend zu absolvieren. Die angebotenen Refresherkurse von rtaustria sind von der Zertifikatskomsission approbiert und damit als Fortbildungsmaßnahme anerkannt.
Gemäß 2. Zusatzprotokoll zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag ist mindestens alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme verpflichtend zu absolvieren. Die angebotenen Refresherkurse von rtaustria sind von der Zertifikatskomsission approbiert und damit als Fortbildungsmaßnahme anerkannt.