Berufsbild & Karriere

Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika

Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika ist eine ärztliche Tätigkeit und kann nur an RadiologietechnologInnen delegiert werden und darf von diesen im Rahmen des Berufsbildes § 22 Abs. MTD-Gesetz 2024 erfolgen.

  • Radiologietechnologinnen dürfen nach ärztlicher Anordnung bestimmte berufsspezifische Arzneimittel, einschließlich Kontrastmittel und Radiopharmaka, und Medizinprodukte verabreichen bzw. anzuwenden.
  • Die Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika umfasst alle Verabreichungsformen und beinhaltet alle diesbezüglichen vorbereitenden und ausführenden Schritte. Sowohl das Legen eines venösen Zugangs als auch die Verbindung der Konstrastmittelspritze mit dem venösen Zugang sowie das Spülen des Venflons vor und nach der Untersuchung sind umfasst.
  • Die eigenverantwortliche Ausführung......

FAQ - Kontrastmittelanwendung

  • Wo muss sich der Arzt bei Betätigung der Kontrastmittelspritze aufhalten?
  • Dürfen RadiologietechnologInnen einen venösen Zugang legen, den Venflon spülen und Kontrastmittel mittels Druckspritze einbringen?
  • Meine Kollegin ist MTF und hat den Bescheid, dass sie weiterhin CT-Untersuchungen durchführen darf. Darf sie auch Kontrastmittel anwenden?
  • In meiner Abteilung führen MAB-RöAss CT/MR Untersuchungen durch. Sind sie dazu berechtigt?