Berufsbild & Karriere

Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika

Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika ist eine ärztliche Tätigkeit und kann nur an RadiologietechnologInnen delegiert werden und darf von diesen im Rahmen des § 2 Abs. 3 letzter Satz MTD-Gesetz („nur in Zusammenarbeit mit Ärzten/-innen“) erfolgen.

  • Die Anwendung von Kontrastmitteln ist in § 2 Abs. 3 MTD-Gesetz geregelt, die nur nach ärztlicher Anordnung und nur in Zusammenarbeit mit Ärzten / Ärztinnen erfolgen darf; d.h. beide Voraussetzungen müssen in der konkreten (Anwendungs-) Situation gegeben sein.
  • Die Anwendung von Kontrastmitteln ist somit von der Zusammenarbeit mit Ärzten / Ärztinnen abhängig. Der eigenverantwortlichen Ausführung......

FAQ - Kontrastmittelanwendung

  • Wo muss sich der Arzt bei Betätigung der Kontrastmittelspritze aufhalten?
  • Dürfen RadiologietechnologInnen einen venösen Zugang legen, den Venflon spülen und Kontrastmittel mittels Druckspritze einbringen?
  • Meine Kollegin ist MTF und hat den Bescheid, dass sie weiterhin CT-Untersuchungen durchführen darf. Darf sie auch Kontrastmittel anwenden?
  • In meiner Abteilung führen MAB-RöAss CT/MR Untersuchungen durch. Sind sie dazu berechtigt?