Beruf

Arbeiten im Ausland

Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen können auch im Ausland arbeiten.

Um als Radiologietechnologe/in im Ausland zu arbeiten müssen Sie ihre Dokumente beim Zielland einreichen.  Es kann es sein, dass ein Konformitätsnachweis verlangt wird - bitte lesen Sie dazu den Hinweis auf der Seite des Sozialministeriums (siehe Unterüberschrift: Ausstellung von Bestätigungen im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG), : 

  1. Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass)
  2. Ausbildungsnachweis (Diplom / Bachelor-Urkunde; Diploma Supplement), ggf. bei Namensänderung betreffende Urkunde beilegen.
  3. Bestätigung über das Qualifikationsniveau - Antragstellung zur Bestätigung an das Bundesministerium
  4. Es kann sein, dass ein Sprachnachweis für das entsprechende Land im Sinne der Patientensicherheit verlangt wird. z.B. in GB
  5. Seit 2018 muss die/der Berufsangehörige sich in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Der daraufhin ausgestellte Berufsausweis erleichtert es ggf. im angestrebten Land Fuß zu fassen. Siehe Berufsregister
  6. Hier finden Sie EU-Hinweise