Beruf
Arbeiten im Ausland
Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen können auch im Ausland arbeiten.
Um als Radiologietechnologe/in im Ausland zu arbeiten müssen Sie ihre Dokumente beim Zielland einreichen. Es kann es sein, dass ein Konformitätsnachweis verlangt wird - bitte lesen Sie dazu den Hinweis auf der Seite des Sozialministeriums (siehe Unterüberschrift: Ausstellung von Bestätigungen im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG), :
- Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass)
- Ausbildungsnachweis (Diplom / Bachelor-Urkunde; Diploma Supplement), ggf. bei Namensänderung betreffende Urkunde beilegen.
- Bestätigung über das Qualifikationsniveau - Antragstellung zur Bestätigung an das Bundesministerium
- Es kann sein, dass ein Sprachnachweis für das entsprechende Land im Sinne der Patientensicherheit verlangt wird. z.B. in GB
- Seit 2018 muss die/der Berufsangehörige sich in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen. Der daraufhin ausgestellte Berufsausweis erleichtert es ggf. im angestrebten Land Fuß zu fassen. Siehe Berufsregister
- Hier finden Sie EU-Hinweise