Beruf

Code of Ethics

Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen sollen die beschreibenen Prinzipien sowohl den privaten als auch den beruflichen Situationen entsprechend anwenden und so für ein gutes Ansehen des Berufes des Radiologietechnolgen sorgen.

Radiologietechnologen und RadiologietechnologInnen müssen in ihrer Tätigkeit stets nationale und EU-Gesetze, Richtlinien und Leitlinien berücksichtigen.

1. Berufliche Tätigkeit

1.1 Ich werde jederzeit auf hohem Niveau und mit Sorgfalt meine Tätigkeit ausüben.

1.2 Ich werde im Rahmen meiner Kompetenz tätig sein und meine Arbeit bei stets bester Qualität erfüllen.

1.3 Während meines gesamten Arbeitslebens werde ich mein Wissen und meine Fähigkeiten ständig auf neuestem Stand halten.

1.4 Während der Strahlenexposition muss ich dafür Sorge tragen, dass die Strahlenbelastung für die anwesenden Personen (Patient/in, ich selbst, sonstige Personen) so gering wie möglich ist.

1.5 Ich werde stets darum bemüht sein, die beste Qualität an Fürsorge und Behandlung den Patienten/innen zukommen zu lassen.

1.6 Ich werde stets Geräte und Zubehör in der richtigen Weise und mit Sorgfalt verwenden.

2. Umgang mit Patientinnen und Patienten

2.1 Ich werde jederzeit darum bemüht sein, den Patienten/innen hinsichtlich ihrer Rechte und ihrer Würde eine sichere und gute Umgebung zu bereiten.

2.2 Ich bin mir darüber im Klaren, dass Informationen der Patienten/innen vertraulich zu behandeln sind.

2.3 Ich darf Patienten/innen in keiner Weise diskriminieren.

2.4 Ich werde Patienten/innen, während sie sich in meiner Obhut befinden, alle nötigen Erklärungen zukommen lassen.

2.5 Es ist mir stets bewusst, dass sich Patienten/innen aufgrund ihrer Erkrankung in einer abhängigen und oft hilflosen Situation befinden und werde sie entsprechend behandeln.

2.6 Ich habe Verständnis dafür, wenn Patienten/innen gemäß ihrer Rechte Informationen über die diagnostische Untersuchung oder therapeutische Behandlung wünschen.

3. Persönliche und berufliche Grundsätze

3.1 Mit meinem persönlichen und beruflichen Verhalten sorge ich dafür, dass der Beruf des/der Radiologietechnologen/-technologin ein positives Image erhält und für Vertrauen sorgt.

3.2 Ich muss mich stets über berufliche Entwicklungen auf dem Laufenden halten, um bestmögliche Arbeit auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis einbringen zu können.

3.3 Ich werde Audits und Forschungsprojekte unterstützen bzw. an ihnen teilnehmen, um eine optimale Arbeitsweise sicherzustellen.

3.4 Ich werde mich an der klinischen Ausbildung von Radiologietechnologie-Studierenden beteiligen und dazu beitragen, deren Verständnis und Wissen um die Tätigkeit als Radiologietechnologe/in zu fördern.

3.5. Ich werde stets Kollegialität praktizieren und mein Wissen mit anderen teilen, Teamwork fördern und die Patientenrechte zu jeder Zeit respektieren.

Diese Leitlinie wurde von der European Federation of Radiographer Societies (EFRS) erstellt und soll die/den Radiologietechnologen (radiographer) in ihrem/seinem Berufsverständnis unterstützen. Quelle: Europaen Federation of Radiogapher Scocieties EFRS