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Optimierungsbedarf im MTD-Gesetz

Die drei Kernforderungen müssen noch in die Gesetzesvorlage aufgenommen werden.

Wien (OTS) - Seit gestern liegt das überarbeitete MTD-Gesetz endlich zur Begutachtung vor. Stellungnahmen sind bis einschließlich 29. Mai 2024 möglich. MTD-Austria und die sieben Berufsverbände begrüßen grundsätzlich diese lang erwartete Novellierung und die damit einhergehenden positiven Aspekte. Wird damit nun nach über 30 Jahren alles gut: Leider Nein. Da in der vorliegenden Fassung die drei Kernforderungen von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden biomed austria, Verband der Diaetologen Österreichs, Ergotherapie Austria, logopädieaustria, orthoptik austria, Physio Austria und rtaustria nicht berücksichtigt wurden, unterstreichen die Berufsverbände neuerlich die Dringlichkeit der Aufnahme ihrer Forderungen in das MTD-Gesetz.

Der Fokus von MTD-Austria und den sieben Berufsverbänden war in allen Gesprächen im Vorfeld die Sicherstellung der Patient:innensicherheit, somit die hochqualitative Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Schaffung von Rechtssicherheit für die derzeit 41.000 MTD-Berufsangehörigen für eine attraktive Berufsausübung.

Die drei Kernforderungen sind und bleiben somit:

  • Niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung durch genaueste Definition von Maßnahmen,
  • Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und
  • Befugniserweiterung durch die Spezialisierung.

Constance Schlegl, Präsidentin von Physio Austria: „Der Bedarf an hochqualifizierter medizinisch-therapeutisch-diagnostischer Betreuung wächst ständig. Warum für die rund 18.000 Physiotherapeut:innen mit dem neuen MTD-Gesetz keine ihren Qualifikationen adäquaten Bedingungen geschaffen werden, bleibt unverständlich. Physio Austria lädt daher die Mitglieder zur eigenen Stellungnahme ein bzw. zur Unterstützung der Stellungnahme von Physio Austria, die noch diese Woche eingebracht wird.“

Marion Hackl, Präsidentin von Ergotherapie Austria befürwortet das neue Berufsbild der Ergotherapeut:innen in der Gesetzesnovelle: „Dass nach langen Verhandlungen jetzt ein neues Berufsbild beschlossen werden soll, sehe ich positiv, gleichzeitig bedauere ich, dass die Chance für eine zukunftsorientierte Ergotherapie im Sinne einer niederschwelligen Patient:innenversorgung vergeben wurde und nur der Status quo der jetzigen Berufsausübung abgebildet wurde.“

Die Präsidentin von orthoptik austria, Romana Weidinger, freut sich, dass für Orthoptist:innen die Verordnung von Sehbehelfen berufsrechtlich ermöglicht wurde und Orthoptist:innen einen wertvollen Beitrag für die Augengesundheit vor allem bei Kindern leisten können. Bei der Spezialisierung vermisst sie die Befugniserweiterung: "Es ist für mich unverständlich, warum bei steigenden Bedarfen in der Augenheilkunde das Potential der Orthoptist:innen für eine flächendeckende Patient:innenversorgung nicht genutzt wird."

Sylvia Handler, Präsidentin von biomed austria: „Die niederschwellige Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Laborparametern betreffend Life Style durch Biomedizinische Analytiker:innen und deren regelmäßige Kontrolle wird durch die im neuen MTD-Gesetz festgeschriebene ärztliche Anordnung auch im Präventionsbereich verhindert."

Karin Pfaller-Frank, Präsidentin von logopädieaustria: „Für ca. 2.500 Logopäd:innen und deren Patient:innen bedeutet die Implementierung des Begriffes „konkret“ vor der ärztlichen Anordnung im neuen an sich gut gelungenen Berufsgesetz eine massive Einschränkung in der Berufsausübung, insbesondere bei der Therapieplanung und der Methodenwahl. Die Patient:innesicherheit, der niederschwellige Zugang und eine raschestmögliche individuelle Versorgung mit Logopädie sind damit gefährdet.“

Sabine Weissensteiner, Präsidentin von rtaustria: „Die Anerkennung von Fortbildungen gemäß den vom MTD-Beirat erarbeiteten Standards durch eine Verordnungsermächtigung des Bundesministeriums muss wieder, wie im aktuellen Gesetz unter §11d (3) festgehalten, verankert werden. Die Streichung dieser Verordnungsermächtigung in der MTD-Gesetzesnovelle trägt nicht zur Qualitätssicherung der Fortbildungen bei. Auch die Art und Form der Fortbildungen müssen festgelegt werden, da dies sonst zu einer Aufweichung der Fortbildungsverpflichtung führt. Zudem müssen die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung in den Begriffsbestimmungen klar definiert und ähnlich wie in der Novelle des Psychotherapiegesetzes §§ 20, 21 formuliert werden. Dies garantiert rechtliche Sicherheit für die Berechtigung zum Führen der Weiterbildung in Klammer als Zusatzbezeichnung nach der Berufsbezeichnung.“

Andrea Hofbauer, Präsidentin vom Verband der Diaetologen Österreichs: „Als Verband der Diaetolog*innen Österreichs begrüßen wir grundsätzlich den vorliegenden Gesetzesentwurf. Um eine zukunftsfähige effiziente und effektive Patient:innenversorgung zu gewährleisten ist noch Optimierungsbedarf in einigen Bereichen gegeben. Insbesondere im Bereich der ärztlichen Anordnung bzw. Zuweisung bedarf es einer Präzisierung um bürokratische Hürden in der täglichen Praxis zu vermeiden, die letztendlich zu Lasten unserer Patient:innen gehen. Und genau das, darf nicht passieren!“

Gabriele Jaksch, Präsidentin von MTD-Austria: „Die Versorgungslage im österreichischen Gesundheitssystem ist dramatisch und die gesunden Lebensjahre im internationalen Vergleich niedrig. Ein niederschwelliger Zugang zu therapeutischen und diagnostischen Leistungen, keine Anordnungsverschärfung, Zugang zur Prävention für alle sieben MTD-Berufe ohne ärztliche Anordnung und eine umfassende Befugniserweiterung für MTD-Berufe würden gegen den Personalmangel im Gesundheitssystem wirken und somit zur Entlastung des Systems beitragen.“

Über MTD-Austria
MTD-Austria ist der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, der drittgrößten Berufsgruppe im österreichischen Gesundheitswesen. Die rund 41.000 MTD-Berufsangehörigen tragen als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe große Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen sowie der österreichischen Bevölkerung. Ihnen gehören mit Biomedizinischen Analytiker:innen, Diätolog:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Orthoptist:innen, Physiotherapeut:innen und Radiologietechnolog:innen sieben Berufsgruppen an.

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