Aktuelles

Kontaktdaten im Register

Aktualisieren/Kontrollieren Sie Ihre Daten (e-Mail, Zustelladresse)

Ihre Eintragung im Gesundheitsberuferegister muss nach 5 Jahren aktualisiert und verlängert werden, damit Ihre Berufsberechtigung aufrecht bleibt. Dafür müssen Sie Ihre Berufsberechtigung vor Ablauf der Gültigkeit verlängern. Die Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung ist frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit möglich.

Auf der Rückseite Ihres Berufsausweises sehen Sie, wann die Gültigkeit Ihrer Berufsberechtigung genau endet. Läuft Ihre Berechtigung z.B. am 30.07.2023 ab, können Sie ab 01.05.2023 die Verlängerung beantragen.

Information über den Ablauf Ihrer Berufsberechtigung.
Sie erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Berufsberechtigung eine schriftliche Erinnerung. Die Erinnerung wird Ihnen entweder an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder per Post übermittelt.Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Kontaktdaten aktuell zu halten.

 

Als RadiologietechnologIn sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihrer Registrierungsbehörde innerhalb eines Monats ab Eintreten folgende Änderungen zu melden:

  • Namensänderung
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, Änderung der Zustelladresse
  • Änderung des Arbeitgebers bzw. des Dienstortes
  • Änderung der Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis, überwiegende Tätigkeit)
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Änderung der Staatsangehörigkeit

Sie können die Änderung online unter https://gbr-online.ehealth.gv.at mittels Hochladen der erforderlichen Nachweise selbst in das Gesundheitsberuferegister bekanntgeben oder diese der zuständigen Registrierungsbehörde per E-Mail, per Post oder persönlich übermitteln. Die Registrierungsbehörde bestätigt Ihnen die Änderung im Register.

Sie können Änderungen online unter gbr-online.ehealth.gv.at/login.aspx durchführen oder mittels Formulars bekannt geben. Formulare für Ihre Änderungen finden Sie hier: gbr.goeg.at/Formulare

Zur Verlängerung Ihrer Berufsberechtigung haben Sie dann  2 Möglichkeiten: entweder elektronisch mit Ihrer Handy-Signatur/ID Austria oder mit schriftlichem Antrag. Wählen Sie auf der Website gbr.gv.at/verlängerung die gewünschte Art der Verlängerung aus. Das ist frühestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer Berufsberechtigung möglich.
Webseite zur Verlängerung  gbr.gv.at/verlängerung