Aktuelles

Coronabonus für Gesundheitspersonal

RadiologietechnologInnen sind den Patienten immer ganz nahe..

UPDATE November 2021

Mitte Oktober haben sich die Bundesländer mit dem Bund geeinigt und es wird die Auszahlung des Corona-Bonus mit Dezember versprochen.

Als Zuwendungsempfänger für den Bonus sind Personen definiert, die im Rahmen der Versorgung von an COVID-19 erkrankten PatientInnen in Krankenanstalten beschäftigt sind und welche in unmittelbarem Kontakt mit diesen PatientInnen stehen.

Der niedergelassene Gesundheitsbereich (RadiologietechnologInnen, die in radiologischen Praxen tätig sind) können  diese Bonusleistung nicht in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen RadiologietechnologInnen, die in einem Angestelltenverhältnis in einer Krankenanstalt tätig sind innerhalb ihrer Organisation unbedingt anzugeben, dass  wir bei Ausübung unserer Tätigkeiten immer in unmittelbarem Kontakt mit den PatientInnen stehen. Für eine qualitative Bildgebung muss der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden. Dies gilt für alle diagnostischen Untersuchungen in der Radiologie, so wie auch für die Therapie mittels ionisierender Strahlung (Strahlentherapie und Nuklearmedizin), wo die richtige Positionierung essentiell für einen Behandlungserfolg ist.

Wir haben uns per Brief an die zuständigen Landesräte für Gesundheit in den Bundesländern gewandt und um akive Unterstützung bei der Berücksichtigung der Auszahlung des Corona Bonus gebeten, da RadiologietechnologInnen die Kriterien erfüllen.

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UPDATE August 2021

Obwohl die Regierung bereits Mitte Mai eine steuerfreie Prämie von durchschnittlich 500 Euro für das Gesundheitspersonal in Krankenanstalten angekündigt hat, gibt es noch immer keine entsprechenden Vorgaben und Richtlinien des Bundes. Ohne diese können die Länder (Träger der Krankenanstalten) allerdings den Bonus nicht auszahlen. Es gibt noch keine Richtlinie des Gesundheitsressorts unter welchen Voraussetzungen die Arbeitgeber ausbezahlen können. 

Wir empfehlen RadiologietechnologInnen, die in einem Angestelltenverhältnis in einer Krankenanstalt tätig sind innerhalb ihrer Organisation aufzuzeigen, dass Radiologietechnologinnen durch qualitative Bildgebung (Röntgenaufnahmen, Schnittbildaufnahmen .etc) und Therapien die Versorgung der Patienten (COVID-19 Patienten und solche mit Verdacht) in Krankenanstalten aufrecht erhalten haben.

Nach aktuellem Wissenstand sind als ZuwendungsempfängerInnen ausschließlich Personen definiert, die im Rahmen der Versorgung von an Covid-19 erkrankten PatientInnen in Krankenanstalten beschäftigt sind oder beschäftigt waren.  

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HIntergrundinformation

Nach mehrfach medialer Ankündigungen wurde am 17.06.2021 in der Sitzung Nationalrates über den sogenannten "Corona-Bonus" ein Beschluss gefasst. 

Die geplanten Gesetzesänderungen bewirken, dass ein Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 Euro pro Person für Betreuungs- und Pflegekräfte, Gesundheitspersonal und Reinigungspersonal in Spitälern geleistet wird.  Als ZuwendungsempfängerInnen sind ausschließlich Personen definiert, die im Rahmen der Versorgung von an Covid-19 erkrankten PatientInnen in Krankenanstalten beschäftigt sind oder beschäftigt waren. Mit dieser bereits als Erweiterung in der Sitzung erfolgten Beschlussfassung über die BonusempfängerInnen habe man vor allem jene Personen berücksichtigt, welche im unmittelbaren Kontakt mit den an COVID-19 erkrankten PatientInnen stehen.

Der niedergelassene Gesundheitsbereich (RadiologietechnologInnen, die in radiologischen Praxen tätig sind) können  diese Bonusleistung nicht in Anspruch nehmen.

Wir empfehlen RadiologietechnologInnen, die in einem Angestelltenverhältnis in einer Krankenanstalt tätig sind innerhalb ihrer Organisation aufzuzeigen, dass Radiologietechnologinnen durch qualitative Bildgebung (Röntgenaufnahmen, Schnittbildaufnahmen .etc) und Therapien die Versorgung der Patienten (COVID-19 Patienten und solche mit Verdacht) in Krankenanstalten aufrecht erhalten haben. 
RadiologietechnologInnen zählen damit zu den Berufsgruppen, die in dieser Situation extrem gefordert waren/sind.

Gute Argumente, dass RadiologietechnologInnen den Corona-Bonus erhalten:

Radiologietechnologen und Radiologietechnologinnen sind den Patienten immer ganz nahe und versorgen alle in Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin, egal ob COVID-positiv oder nicht.”
Unter erhöhten Hygiene- und Schutzmaßnahmen erhalten alle Patienten die notwendigen Röntgenuntersuchungen.
Erst durch unsere qualitative Bildgebung sind gute Befunde und somit gute Therapien möglich.
Das Lungenröntgen ist eine wichtige Hilfe zur Einschätzung des Schweregrades und des Verlaufs bei COVID-19 Patienten. Daneben läuft aber der normale Betrieb im Röntgen weiter; wir versorgen Unfälle und sonstige akute Probleme. COVID-19 verdächtige oder - positive Patienten werden separat untersucht und behandelt um eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Auch die Computer- und Magnetresonanztomographie sowie Ultraschalluntersuchungen sind unverzichtbar bei schweren Erkrankungen. Wir erzeugen Schnittbilder des Schädels zB  bei Patienten mit Schlaganfällen und stellen das Innere des Körpers bei Erkrankungen dar. Ebenso werden interventioneller Eingriffe wie Herzkatheter, Gefäßstents, Embolisationen und Gewebeentnahmen unter radiologischer Bildgebung durchgeführt.
Auch die Therapien der Krebspatienten in den Strahlentherapien müssen weiterhin geplant und durchgeführt werden. Zusätzlich werden mit speziellen Schutzvorkehrungen auch notwendige Krebstherapien an COVID-19 infizierten  Krebspatienten durchgeführt.
Dasselbe gilt für die Krebstherapien in der Nuklearmedizin. Außerdem werden weiterhin therapieentscheidende Untersuchungen bei Brustkrebs, Herz- und Schilddrüsenerkrankungen durchgeführt!