Verband
Berufsrecht im Griff!
Spannende Themen und Fragen aus der Praxis wurden am 29. 02. 2016 in Oberwart diskutiert.
Anhand von Fallbeispielen wurden Fragen zur Kontrastmittelapplikation, zu möglichen Zwischenfällen und deren Folgen bis hin zum Notfall wie auch zum Umfang der ärztlichen Anwesenheitsverpflichtung in der Praxis diskutiert. Gleiches gilt für die Frage der Haftung im Schadensfall und die notwendige Differenzierung von grober bzw. leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf den Maßstab einer möglichen persönlichen Vorwerfbarkeit. Wie wichtig die Dokumentation von besonderen Ereignissen ist, konnte auch anhand von Einzelberichten aufgezeigt werden, insbesondere dann, wenn Monate später eine Anzeige wegen einer möglichen Körperverletzung vorliegt und ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig ist. Auch dabei kann der Berufsverband eine wichtige Unterstützung bieten.
Die inhaltlichen Hauptthemen waren:
- Berufsbild (Umfang, Inhalt und Grenzen, wie die ärztliche Anordnung und Zusammenarbeit bei der Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika),
- die ärztliche Aufklärung – das Erfordernis der Einwilligung im Sinne der Patientenautonomie
- die Auskunftsverpflichtung durch Radiologietechnologen/Radiologietechnologinnen über den geplanten Untersuchungsablauf und die dabei gesetzten Maßnahmen
- gesetzlichen Anordnungs- und Aufsichtsrecht.
Viele persönliche Fragen aus dem Berufsalltag wurden gemeinsam besprochen. Diese Veranstaltung hat einen maßgeblichen Betrag geliefert, die berufsrechtlichen Kompetenzen richtig einzuordnen, um auch in Zukunft die eigenverantwortliche Ausführung aller radiologisch-technischen Methoden in einem sicheren Umfeld ausüben zu können.
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