Aktuelles
ab 1. Juli 2018
ohne Registrierung keine Berufsberechtigung - zwischen 01.07.18 - 30.06.19 registrieren
Die Eintragung der Berufsangehörigen in das Gesundheitsberuferegister beginnt mit 1. Juli 2018. Alle zu diesem Zeitpunkt berufsberechtigten und berufstätigen Berufsangehörigen der gehobenen medizinisch-technischen Berufe gemäß MTD-Gesetz müssen zwischen 1.7.2018 und 30.6.2019 einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister bei der zuständigen Registrierungsbehörde stellen. Je nach Art der Berufsausübung ist die Arbeiterkammer oder die Gesundheit Österreich zuständig. Alle Berufsangehörigen die am 1.7.2018 in Österreich (noch) nicht berufsberechtigt sind, müssen den Antrag vor Beginn der Berufsausübung stellen. Das Gesundheitsberuferegister ist ein elektronisches Verzeichnis von allen gemäß MTD-Gesetz und Gesundheits- und Krankenpflegegesetz berufsberechtigten Personen und enthält sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Daten. Alle im Register eingetragenen Berufsangehörigen erhalten einen Berufsausweis. Die Eintragung im Register gilt fünf Jahre ab dem Datum der erstmaligen Eintragung und ist danach für weitere fünf Jahre zu verlängern. Im Zuge der Verlängerung wird ein neuer Berufsausweis ausgestellt.
Eine Berufsausübung ohne Eintragung im Gesundheitsberuferegister ist nicht zulässig.