Fortbildungen

Fortbildung Strahlenschutz

Frühjahr 2024 | zeitlich flexibel | selbstbestimmt | ortsunabhängig| E-Learning für Radiologietechnolog:innen gemäß § 9 Anlage 2 der MedStrSchV

 

Die Anwendung ionisierender Strahlung erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt. Deswegen wurde mit der Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung im § 9 (BGBl. II Nr. 353/2020) eine Aus- bzw. Fortbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch- radiologischer Verfahren beteiligten Personen festgelegt.

  • RadiologietechnologInnen, Angehörige der Röntgenassistenz und des medizinisch-technischen Fachdiensten und einige weitere Berufsgruppen verfügen über eine anerkannte Ausbildung und/oder über anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz (MedStrSchV 2017 § 9 Abs.1) und benötigen somit nur die Strahlenschutzfortbildung.
  • Die Strahlenschutzfortbildung  ist laut der medizinischen Strahlenschutzverordnung § 9 (3) im Ausmaß von mindestens 4 Stunden und in Intervallen von höchstens 5 Jahren zu besuchen. 
  • Beauftragte Strahlenschutzbeauftragte benötigen aufgrund ihrer Aus- und  Fortbildungen gemäß §79, bzw. §82 AllgStrSchV 2020 diese 4-stündige Fortbildungsveranstaltung nicht.

Die von rtaustria konzipierten Kurse entsprechen den Vorgaben der Medizinischen Strahlenschutzverordnung Paragraph 9 (BGBl. II Nr. 375/2017 idF) inklusive Anlage 2 und richten sich an die Zielgruppe der Radiologietechnolog:nnen.

Aufgrund der neuesten Empfehlungen zur Anwendung von Strahlenschutzmittel für Patient:innen werden die Inhalte der Kurse noch aktualisiert.

 

rtaustria-Mitgliederpreis: € 130.-
reguläre Teilnehmer:       € 190.-