Fortbildungen
Fortbildung Strahlenschutz
AB DEZEMBER | zeitlich flexibel | selbstbestimmt | ortsunabhängig| E-Learning für Radiologietechnolog:innen gemäß § 9 Anlage 2 der MedStrSchV

Die Anwendung ionisierender Strahlung erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt. Deswegen wurde mit der Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung im § 9 (BGBl. II Nr. 353/2020) eine Aus- bzw. Fortbildung für anwendende Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch- radiologischer Verfahren beteiligten Personen festgelegt.
- RadiologietechnologInnen, Angehörige der Röntgenassistenz und des medizinisch-technischen Fachdiensten und einige weitere Berufsgruppen verfügen über eine anerkannte Ausbildung und/oder über anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz (MedStrSchV 2017 § 9 Abs.1) und benötigen somit nur die Strahlenschutzfortbildung.
- Die Strahlenschutzfortbildung ist laut der medizinischen Strahlenschutzverordnung § 9 (3) im Ausmaß von mindestens 4 Stunden und in Intervallen von höchstens 5 Jahren zu besuchen.
- Das Intervall beginnt mit dem der Aufnahme der Tätigkeit folgenden Jahr zu laufen.
- Für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung tätig waren, beginnt das Intervall mit dem Jahr 2018 zu laufen. D.h. sie müssen noch 2023 eine Fortbildung absolvieren.
- Fortbildungen für Strahlenschutzbeauftragte gem. § 82 AllgStrSchV werden anerkannt.
- Beauftragte Strahlenschutzbeauftragte benötigen aufgrund ihrer Aus- und Fortbildungen gemäß §79, bzw. §82 AllgStrSchV 2020 diese 4-stündige Fortbildungsveranstaltung nicht.
Die von rtaustria konzipierten Kurse entsprechen den Vorgaben der Medizinischen Strahlenschutzverordnung Paragraph 9 (BGBl. II Nr. 375/2017 idF) inklusive Anlage 2 und richten sich an die Zielgruppe der Radiologietechnolog:nnen.
Aufgrund der neuesten Empfehlungen zur Anwendung von Strahlenschutzmittel für Patient:innen werden die Inhalte der Kurse noch aktualisiert.
rtaustria-Mitgliederpreis: € 130.-
reguläre Teilnehmer: € 190.-