Aktuelles

GBR-Erinnerung gesetzliche Frist

Beachten Sie die gesetzliche Frist 30. Juni 2019!

Gesundheitsberuferegister – Beachten Sie die gesetzliche Frist 30. Juni 2019!

Sie sind als Radiologietechnologe/in in Österreich tätig? Bitte beachten Sie, dass Sie vor dem 
30. Juni 2019 Ihren Registrierungsantrag stellen müssen, um weiterhin Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Registrierungsbehörden:

Ø  Gesundheit Österreich GmbH bei (überwiegend) freiberuflicher Tätigkeit oder unselbständiger Beschäftigung ohne AK-Mitgliedschaft: alle Informationen unterwww.goeg.at/gbr

Ø  Arbeiterkammer bei (überwiegend) angestellter Tätigkeit: alle Informationen unter www.arbeiterkammer.at/gbr