Berufsbild & Karriere
Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika
Anwendung von Kontrastmitteln und Radiopharmazeutika ist eine ärztliche Tätigkeit und kann nur an RadiologietechnologInnen delegiert werden und darf von diesen im Rahmen des § 2 Abs. 3 letzter Satz MTD-Gesetz („nur in Zusammenarbeit mit Ärzten/-innen“) erfolgen.
- Die Anwendung von Kontrastmitteln ist in § 2 Abs. 3 MTD-Gesetz geregelt, die nur nach ärztlicher Anordnung und nur in Zusammenarbeit mit Ärzten / Ärztinnen erfolgen darf; d.h. beide Voraussetzungen müssen in der konkreten (Anwendungs-) Situation gegeben sein.
- Die Anwendung von Kontrastmitteln ist somit von der Zusammenarbeit mit Ärzten / Ärztinnen abhängig. Der eigenverantwortlichen Ausführung......
FAQ - Kontrastmittelanwendung
- Wo muss sich der Arzt bei Betätigung der Kontrastmittelspritze aufhalten?
- Dürfen RadiologietechnologInnen einen venösen Zugang legen, den Venflon spülen und Kontrastmittel mittels Druckspritze einbringen?
- Meine Kollegin ist MTF und hat den Bescheid, dass sie weiterhin CT-Untersuchungen durchführen darf. Darf sie auch Kontrastmittel anwenden?
- In meiner Abteilung führen MAB-RöAss CT/MR Untersuchungen durch. Sind sie dazu berechtigt?
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