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In seltenen Fällen, in denen es notwendig ist, werden weiterhin Strahlenschutzmittel für PatientInnen angewendet. Bei Fragen zum Thema, steht Ihnen unser geschultes Fachpersonal gerne zur Verfügung!
Der Nutzen und das Risiko werden vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung sorgfältig abgewogen. Die Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Die Gesamtdosis aus Röntgenuntersuchungen ist auch bei gehäuften Untersuchungen in der Regel gering.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Röntgenuntersuchungen ein sehr geringes Risiko für das ungeborene Kind darstellen. Abschirmungen können die Strahlung für Ihr ungeborenes Kind nicht wirksam verringern, verdecken jedoch möglicherweise Körperteile, die für die Diagnostik relevant sind.
Im Gegensatz zu PatientInnen hält sich das Personal täglich in Strahlenbereichen auf und trägt daher die entsprechende Schutzkleidung.
Strahlenschutzmittel sind bei Zahnröntgenuntersuchungen rechtlich anders geregelt.