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Das Tragen einer Bleischürze bei allen zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen ist nicht mehr notwendig. Diese Neuerung betrifft alle Patient*innengruppen.
In seltenen Fällen, in denen es notwendig ist, werden weiterhin Strahlenschutzmittel für Patient*innen angewendet. Bei Fragen zum Thema, steht Ihnen unser geschultes Fachpersonal gerne zur Verfügung!
Der Nutzen und das Risiko werden vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung sorgfältig abgewogen. Die Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Die Gesamtdosis aus Röntgenuntersuchungen ist auch bei gehäuften Untersuchungen in der Regel gering.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Röntgenuntersuchungen ein sehr geringes Risiko für das ungeborene Kind darstellen. Abschirmungen können die Strahlung für Ihr ungeborenes Kind nicht wirksam verringern, verdecken jedoch möglicherweise Körperteile, die für die Diagnostik relevant sind.
Im Gegensatz zu Patient*innen hält sich das Personal täglich in Strahlenbereichen auf und trägt daher die entsprechende Schutzkleidung.
Wir empfehlen der Begleitperson Strahlenschutzmittel zu tragen, weil sie – im Gegensatz zur untersuchten Person – keinen direkten medizinischen Nutzen aus der Untersuchung zieht und auf diese Weise ihre Strahlendosis verringern kann.