Wissensvertiefung zum Hören
In zwei Episoden führen Dorina Petersen und Stefan Gaisbichler eine Diskussion mit vier Strahlenschutzexpertinnen und Experten aus Deutschland, der Schweiz, Südtirol und Österreich über die Änderungen des aktiven Strahlenschutzes am Patienten im Röntgen.
Podiumsdiskussion beim rtaustriakongress
Die sehr lebendige Diskussion, an der sich die beiden Medizinphysiker Mag. Helmuth Guss, MSc, und DI Dr. Johannes Neuwirth, MSc, sowie Fr. Verena Bauer, MSc, DGKP mit Sonderausbildung für Intensivpflege und Radiologietechnologinnen Bettina Hofbauer, MSc, und Sabine Weissensteiner, MA, beteiligten, konzentrierte sich auf die erfolgte und laufende Umsetzung der Empfehlungen. Besonders wurde die Wichtigkeit der Optimierung hervorgehoben, welche einer der drei Grundsätze des Strahlenschutzes ist.
Sabine Weissensteiner, MA Präsidentin rtaustria
WIR klären die PatientInnen auf!
Bleischürzen und dgl. wurden viele Jahre lang eingesetzt. Die langjährige Praxis hat bestimmte Überzeugungen geschaffen. Eine sorgfältige einheitliche Aufklärung ist entscheidend, um Verständnis und Vertrauen zu fördern. Wir als Berufsfachverband unterstützen Sie und andere Gesundheitsberufe mit einem Komunikationskonzept.
Plakat A1 für Kabinen und Warteräume (Druckvorlage mit Schnittmarken)
Plakat A3 zum selbst ausdrucken
Die besten Maßnahmen für einen effektiven Strahlenschutz
Rechtfertigung
Der radiologietechnologische Prozess beinhaltet u.a. die radiologietechnologische Verifikation von Idikation und Kontraindikation, sowie die radiologietechnologische Püfung der Rechtfertigung und Angemessenheit der angeforderten Untersuchung.
Optimierung
- optimale Positionierung der PatientInnen
- Belichtungseinstellungen individuell anpassen
- Strahlenfeld eingrenzen
Die neuen Empfehlungen beruhen auf wissenschaftlichen Studien
Durch neue Technologien und neue Erkenntnisse über das Strahlenrisiko für Organe haben weltweit bereits viele Institutionen auf Bleischürzen und Bleiabdeckungen verzichtet. Die wichtigsten Organisationen im Bereich Strahlenschutz und Bildgebung in Europa befassten sich eingehend mit dem Thema und erstellten gemeinsam einheitliche Empfehlungen, welche besagen, dass bei Röntgen- und CT- Untersuchungen die Verwendung von Bleischürzen für PatientInnen nur noch in Ausnahmefällen empfohlen wird.
Umsetzung der europäischen Empfehlungen in Österreich durch folgenden Organisationen
- Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP)
- Bundesfachgruppe Radiologie der Österreichischen Ärztekammer (BURA)
- Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich (rtaustria)
- Verband für Medizinischen Strahlenschutz in Österreich (VMSÖ)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Die wichtigsten fachlichen Fragen!
Seit 1. Oktober 2024 das Tragen einer Bleischürze bei allen zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen aufgrund einer Änderung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung (§ 31) nicht mehr notwendig. Diese Neuerung betrifft alle Patient:innengruppen.
In seltenen Fällen können auch weiterhin Strahlenschutzmittel für PatientInnen angewendet werden. Zum Beipiel kann bei ängstlichen PatientInnen situationsbedingt ein Strahlenschutzmittel eingesetzt werden, jedoch ist auf ausreichend Abstand zum Strahlenfeld zu achten.
Die Schutzschürzen sind weiterhin vorrätig zu halten UND auch regelmäßig zu überprüfen.
MedStrSchV §13 Abs 3 "Zum Schutz von Patientinnen/Patienten, Personal sowie Betreuungs- und Begleitpersonen sind geeignete Strahlenschutzmittel in ausreichendem Maße vorrätig zu halten
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Röntgenuntersuchungen ein sehr geringes Risiko für das ungeborene Kind darstellen. Abschirmungen können die Strahlung für Ihr ungeborenes Kind nicht wirksam verringern, verdecken jedoch möglicherweise Körperteile, die für die Diagnostik relevant sind.
Unbedingt. Es geht zuerst immer um die Rechtfertigung der Untersuchung/Anwendung von Strahlung.
MedStrSchV §13 Abs 3 "Zum Schutz von Patientinnen/Patienten, Personal sowie Betreuungs- und Begleitpersonen sind geeignete Strahlenschutzmittel in ausreichendem Maße vorrätig zu halten und, soweit es die Art der Anwendung erfordert und es mit dem Untersuchungs- oder Behandlungszweck vereinbar ist, auch zu verwenden."
Die medizinische Strahlenschutzverordnung in Österreich überlässt den AnwenderInnen die Entscheidung, ob Strahlenschutzmittel zu verwenden sind.
Seit August 2023 gibt es die Empfehlungen der fünf Fachgesellschaften: Nach erfolgtem Optimierungsprozess der jeweiligen Röntgenuntersuchungstechnik werden im Allgemeinen keine Strahlenschutzmittel für PatientInnen mehr benötigt.
Im Gegensatz zu PatientInnen hält sich das Personal täglich in Strahlenbereichen auf und trägt daher die entsprechende Schutzkleidung.
Im OP dient der Bleischutz unter und auf dem Patienten in erster Linie dem indirekten Schutz für das Personal betreffend der rückgestreuten Strahlung. Die Bleiabdeckung darf sich auf keinen Fall innerhalb des Nutzstrahls befinden. Bleischürzen am und um den Patienten im OP sind weiterhin gerechtfertigt. Stimmen Sie sich dazu mit dem Strahlenschutzbeauftragten und/oder Medizinphysiker ab.
Bei Durchleuchtungsuntersuchungen mit mono- oder biplanaren C-Bögen dient der Bleischutz unter und auf dem Patienten in erster Linie dem indirekten Schutz für das Personal betreffend der rückgestreuten Strahlung. Die Bleiabdeckung darf sich auf keinen Fall innerhalb des Nutzstrahls befinden. Stimmen Sie sich dazu mit dem Strahlenschutzbeauftragten und/oder Medizinphysiker ab.
Die österreichischen Empfehlungen sind von den europäischen Richtlinien abgeleitet. Die Umsetzung ist österreichweit/ europaweit einheitlich vorgesehen.
Diese Fragen bewegen unsere PatientInnen
Das Tragen einer Bleischürze bei allen zahnmedizinischen Röntgenuntersuchungen ist nicht mehr notwendig. Diese Neuerung betrifft alle Patient:innengruppen.
In seltenen Fällen, in denen es notwendig ist, werden weiterhin Strahlenschutzmittel für PatientInnen angewendet. Bei Fragen zum Thema, steht Ihnen unser geschultes Fachpersonal gerne zur Verfügung!
Der Nutzen und das Risiko werden vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung sorgfältig abgewogen. Die Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Die Gesamtdosis aus Röntgenuntersuchungen ist auch bei gehäuften Untersuchungen in der Regel gering.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Röntgenuntersuchungen ein sehr geringes Risiko für das ungeborene Kind darstellen. Abschirmungen können die Strahlung für Ihr ungeborenes Kind nicht wirksam verringern, verdecken jedoch möglicherweise Körperteile, die für die Diagnostik relevant sind.
Im Gegensatz zu PatientInnen hält sich das Personal täglich in Strahlenbereichen auf und trägt daher die entsprechende Schutzkleidung.
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