Aktuelles

Gesundheitsberuferegister

Seit 1. Juli 2018 ist für RadiologietechnologInnen die Registrierung im Gesundheitsberuferegister Voraussetzung für die Ausübung ihres Gesundheitsberufes.

Alle Informationen zum Register und zur Eintragung finden Sie auf der offiziellen Webseite des Gesundheitsberuferegisters/GBR.

Es gilt eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2019: RadiologietechnologInnen, die am 1. Juli 2018 bereits eine Berufsberechtigung in Österreich hatten, müssen die Registrierung bis 30. Juni 2019 vornehmen. Dadurch bleibt die Berufsberechtigung auch weiterhin aufrecht.

RadiologietechnologInnen, die neu in den Beruf einsteigen, müssen sich vor Berufsantritt registrieren lassen.

Hilfreiche Antworten zu den unterschiedlichen Fragestellungen von Berufsangehörigen, PatientInnen und alle Interessierten finden Sie in den GBR-FAQs.

PatientInnen, KlientInnen, ArbeitgeberInnen, Interessierte und die allgemeine Öffentlichkeit können hier Einsicht in das Gesundheitsberuferegister nehmen. Das öffentliche Register befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird laufend ergänzt.

Für die Registrierung sind zwei unterschiedliche Behörden, je nach Art der Berufsausübung zuständig:

  • (überwiegend) angestellt tätig: Arbeiterkammer/AK. Die AK ist ebenso für die Registrierung aktuell Arbeitssuchender zuständig.

Bei der persönlichen Registrierung beachten Sie bitte das mögliche Erfordernis einer Terminvereinbarung bei der Behörde.

  • (überwiegend) freiberuflich tätig: Gesundheit Österreich GmbH/GÖG. Die GÖG ist ebenso für die Registrierung unselbstständig Tätiger ohne Mitgliedschaft bei der AK (z.B. MitarbeiterInnen des Bundesheeres) und ehrenamtlich Tätige, sowie AbsolventInnen einer österreichischen FH und Personen mit Anerkennungs- oder Nostrifikationsbescheid bei Ausbildung im Ausland (noch nicht berufstätig in Österreich am 1.7.2019)zuständig.

Bei der persönlichen Registrierung beachten Sie bitte das mögliche Erfordernis einer Terminvereinbarung bei der Behörde.

Hier können alle Berufsangehörigen – unabhängig von der aktuellen Berufsausübung – online die Registrierung vornehmen. Beachten Sie bitte ergänzend die weiterführenden Informationen auf den rechts angeführten Seiten der AK, der GÖG und des GBR.

Zur Eintragung verpflichtet sind alle RadiologietechnologInnen (und Angehörige der übrigen sechs MTD-Berufe sowie der Pflegeberufe), die in Österreich den Beruf ausüben oder auszuüben planen. Zur Eintragung berechtigt, aber nicht verpflichtet, sind darüber hinaus bspw. Personen, die den Beruf aktuell nicht oder nur im Ausland ausüben.