Aktuelles

Registrierung

Sie haben ein Jahr Zeit! Ihre Berufsberechtigung ist bis 30. Juni 2019 gültig!

Von 1. Juli 2018 bis spätestens 30. Juni 2019 müssen sich zehn Gesundheitsberufe in ein Register eintragen. Es sind dies alle Angehörigen der sieben MTD-Berufe (Biomedizinische AnalytikerInnen, DiätologInnen, ErgotherapeutInnen, LogopädInnen, OrthoptistInnen, PhysiotherapeutInnen und RadiologietechnologInnen), die diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, die PflegeassistentInnen und die PflegefachassistentInnen.

Personen, die am 1. Juli 2018 berufstätig sind, haben bis 30. Juni 2019 Zeit dafür. 

Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Gesundheitsberuferegister. Als Registrierungsbehörden fungieren die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und die Bundesarbeiterkammer (AK).

Weitere Informationen können Sie unter folgenden Link nachlesen: www.gbr.gv.at

Online-Registrierung:
Ab 1. Juli 2018 steht ein gemeinsames Online-Register für alle zehn Berufe zur Verfügung. Sie brauchen dafür eine Handysignatur oder eine Bürgercard und müssen die angeforderten Dokumente hochladen.
Weitere Informationen bezüglich Handysignatur können Sie unter folgenden Link nachlesen: https://www.handy-signatur.at

Persönliche Registrierung: Für (überwiegend) angestellte MTD-Berufsangehörige (AK-Mitglieder) erfolgt die Registrierung durch die Arbeiterkammer im Bundesland des Dienstortes. In Krankenhäusern und Ambulatorien mit einer Mindestzahl an zu registrierenden Personen findet die Registrierung im Betrieb durch die Arbeiterkammer statt.

MTD-Berufsangehörige (AK-Mitglieder), die in kleineren Betrieben arbeiten, müssen sich die Registrierung selbst organisieren. Es wird empfohlen, bei der zuständigen Arbeiterkammer anzurufen und nachzufragen, wann die Registrierung stattfinden kann.

Mehr unter https://www.radiologietechnologen.at/berufsverband/berufsregister/