Aktuelles
MTDG in Kraft
Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen
rtaustria informiert über die wesentlichen Änderungen für Radiologietechnologinnen.
Am 1. September 2024 trat das neue MTD-Gesetz 2024 BGBl. I Nr. 100/2024 in Kraft.
Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen
- RadiologietechnologInnen üben im Rahmen ihres Berufs alle medizinisch-technischen Methoden bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen, nicht ionisierender Strahlung und Schallwellen unter festgelegten Rahmenbedingungen aus.
- Radiologietechnologische Prozesse beschreiben das fachlich-methodische Handeln von RadiologietechnologInnen.
- Im Rahmen des Berufsbilds sind die diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse von der Anamnese und Analyse bis zur Dokumentation, Auswertung und Analyse (Befundungsverfahren) abgebildet.
- Berufsrechtliche Ermächtigung für die Berufsangehörigen bestimmte berufsspezifische Arzneimittel und Medizinprodukte zu verabreichen bzw. anzuwenden.
- Radiologietechnologische Befundung ist Teil des radiologietechnologischen Prozesses
- Allgemeine Kompetenzen erweitern das berufsspezifische Berufsbild und Kompetenzbereich.
- Im Sinne des PatientInnenschutzes ist ausdrücklich auch für Angehörigen der MTD-Berufe die Kompetenz bei Notfällen gesetzlich verankert.
- Eigenverantwortliche Berufsausübung verpflichtet weiterhin berufsspezifische Expertise einzubringen, aber auch die Grenzen des eigenverantwortlichen Handelns zu erkennen.
- Spezialisierungen bzw. Höherqualifizierungen für berufsspezifische Fachbereiche, Lehre und Management sind im neuen Gesetz vorgesehen. Die Ausgestaltung für den jeweiligen Beruf kann durch Verordnungen des/der zuständigen Bundesministers erfolgen.
- In einer eigenen Verordnung kann der/die zuständige BundesministerIn festlegen, in welchen medizinischen Bereichen Radiologietechnologinnen Arzneimittel und Medizinprodukte mit bzw. ohne ärztlicher/zahnärztlicher Anordnung verordnen bzw. weiterverordnen dürfen.
- Aus den gehobenen medizinisch-technischen Diensten wurden die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe. Die Berufsbezeichnung Radiologietechnologe /Radiologietechnologin bleibt unverändert.
Online-Webinare für Mitglieder
rtaustria bietet für Mitglieder Online-Webinare zum neuen MTD-Gesetz an. Darin informiert Verbandspräsidentin Sabine Weissensteiner über die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen des Gesetzes für die Berufsangehörigen der Radiologietechnologie und beantwortet ihre Fragen.