Aktuelles

MTDG in Kraft

Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen

rtaustria informiert über die wesentlichen Änderungen für Radiologietechnologinnen.

Am 1. September 2024 trat das neue MTD-Gesetz 2024 BGBl. I Nr. 100/2024 in Kraft.

Relevante Änderungen für RadiologietechnologInnen

  • RadiologietechnologInnen üben im Rahmen ihres Berufs alle medizinisch-technischen Methoden bei der Anwendung von ionisierenden Strahlen, nicht ionisierender Strahlung und Schallwellen unter festgelegten Rahmenbedingungen aus.
  • Radiologietechnologische Prozesse beschreiben das fachlich-methodische Handeln von RadiologietechnologInnen.
  • Im Rahmen des Berufsbilds sind die diagnostischen, interventionellen, nuklearmedizinischen und strahlentherapeutischen Prozesse von der Anamnese und Analyse bis zur Dokumentation, Auswertung und Analyse (Befundungsverfahren) abgebildet.
  • Berufsrechtliche Ermächtigung für die Berufsangehörigen bestimmte berufsspezifische Arzneimittel und Medizinprodukte zu verabreichen bzw. anzuwenden.
  • Radiologietechnologische Befundung ist Teil des radiologietechnologischen Prozesses
  • Allgemeine Kompetenzen erweitern das berufsspezifische Berufsbild und Kompetenzbereich.
  • Im Sinne des PatientInnenschutzes ist ausdrücklich auch für Angehörigen der MTD-Berufe die Kompetenz bei Notfällen gesetzlich verankert.
  • Eigenverantwortliche Berufsausübung verpflichtet weiterhin berufsspezifische Expertise einzubringen, aber auch die Grenzen des eigenverantwortlichen Handelns zu erkennen.
  • Spezialisierungen bzw. Höherqualifizierungen für berufsspezifische Fachbereiche, Lehre und Management sind im neuen Gesetz vorgesehen. Die Ausgestaltung für den jeweiligen Beruf kann durch Verordnungen des/der zuständigen Bundesministers erfolgen.
  • In einer eigenen Verordnung kann der/die zuständige BundesministerIn festlegen, in welchen medizinischen Bereichen Radiologietechnologinnen  Arzneimittel und Medizinprodukte mit bzw. ohne ärztlicher/zahnärztlicher Anordnung verordnen bzw. weiterverordnen dürfen.
  • Aus den gehobenen medizinisch-technischen Diensten wurden die gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe. Die Berufsbezeichnung Radiologietechnologe /Radiologietechnologin bleibt unverändert.
     

Online-Webinare für Mitglieder

rtaustria bietet für Mitglieder Online-Webinare zum neuen MTD-Gesetz an. Darin informiert Verbandspräsidentin Sabine Weissensteiner über die wesentlichen Veränderungen und Auswirkungen des Gesetzes für die Berufsangehörigen der Radiologietechnologie und beantwortet ihre Fragen.

Dieser Inhalt wird von der IBQ GmbH bereitgestellt. Wenn Sie den Inhalt aktivieren werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet und Cookies gesetzt.