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GRUG 2017 im NR beschlossen

rtaustria begrüßt prinzipiell den Beschluss des Primärversorgungsgesetzes! Leider fehlt dem Gesetz eine eigene Leistungserfassung der nicht-ärztlichen medizinischen Berufe.

Mit der Verabschiedung des Gesundheitsreformumsetzungsgesetzes (GRUG 2017) gab der Nationalrat am 28.06.2017 den Startschuss für eine vermeintliche Neugestaltung der medizinischen Grundversorgung in Österreich. Teil dieses Gesetzesvorhabens war das darin eingebettete "Primärversorgungsgesetz – PrimVG"

Durch die beschlossene Fassung des Primärversorgungsgesetzes bleibt jedoch das Vorhaben einer nur multiprofessionell denkbaren Neuausrichtung der Primärversorgung ohne gesetzliche Regelung zur Leistungsspezifizierung und Honorierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe im Ansatz stecken.

Das erst in dritter Lesung nunmehr beschlossene Gesetz begnügt sich jedoch mit extremer Beliebigkeit bei der Einbeziehung von nichtärztlichen Gesundheitsberufen in die neuen Primärversorgungsformen. Deren Leistungen finden nur rudimentär Erwähnung – verbindlich ist lediglich die Beiziehung von Pflegepersonen im Kernteam vorgesehen. Die Leistung weiterer Gesundheitsberufe ist der Verhandlung durch die Ärztekammer, die einzelnen Länder, Sozialversicherungsträger und Betreiber der Primärversorgungseinheit überlassen. Das Gesetz schafft für die neuen Primärversorgungseinrichtungen in weiterer Folge auch keine verbindliche Basis einer gesamtvertraglichen Regelung, um die Leistungen der weiteren „nichtärztlichen“ Gesundheitsberufe im Rahmen der Primärversorgung sichtbar zu machen, anzubieten und zu honorieren.

Damit verspielt das Gesetz eine wichtige Chance für die Schaffung einer soliden Basis für neue Formen der Primärversorgung – denn integrative und multiprofessionelle Zusammenarbeit ist aus unserer Sicht eines der Kernelemente der Primärversorgung.

Enttäuschend ist, dass die nichtärztlichen Gesundheitsberufe (MTD-Berufe, Pflege, Hebammen, PsychologInnen…), die ja ein zentrales Element der Primärversorgung darstellen und ohne deren breites Leistungspektrum eine Gesundheitsversorgung ohnehin nicht gewährleistet werden kann, im GRUG 2017 nicht angemessen abgebildet werden. Von der angestrebten und im Sinne einer modernen und effizienten Gesundheitsversorgung notwendigen Gleichstellung zum Zweck einer Kooperation auf Augenhöhe mit der Ärzteschaft ist man nach wie vor weit entfernt.

MTD-Austria hat sich bis zuletzt in vielen Gesprächen und einer Pressekonferenz dafür eingesetzt, die Einbindung der sieben MTD-Berufe ins GRUG 2017 zukunftsweisend zu gestalten. Das Ergebnis kann allerdings nicht zufriedenstellen und bestenfalls den vorsichtigen Beginn einer Veränderung des Gesundheitssystems markieren, die aber deutlich umfassender und grundlegender ausfallen muss, wenn sie einem echten Reformvorhaben genügen soll. Das GRUG 2017 wird daher noch viele Novellierungen brauchen.

Finden Sie hier die gesamte Stellungnahme von mtdaustria zum Beschluss des GRUG 2017.

MTD-Austria arbeitet im Auftrag der sieben Berufsverbände der medizinisch-technischen Dienste (MTD) und vertritt damit auch die Interessen der RadiologietechnologInnen.