Aktuelles

Fortbildungspflicht

Stellungnahmen von MTD-Austria und BMSGPK zur Fortbildungspflicht gemäß MTD-Gesetz

Am 25. März 2021 hat der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD-Austria) eine offizielle Stellungnahme zum Thema "Fortbildungspflicht gemäß MTD-Gesetz" veröffentlicht. In dem Schreiben werden u.a. die folgenden Fragen thematisiert:

  • Ab welchem Zeitpunkt ist der Fortbildungspflicht nachzukommen?**
  • Wer trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Fortbildungspflicht?
  • Gibt es Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht?
  • Kann die Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?

Die Stellungnahme von MTD-Austria können Sie nachlesen.

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In einem Schreiben des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 7. April 2021 wurde klargestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht auch während der Pandemie im vollen Ausmaß zu erfüllen ist. Da je nach aktueller epidemiologischer Lage auch während der Pandemie Präsenzfortbildungen abgehalten werden können und während der Pandemie vermehrt E-Learningfortbildungen angeboten werden, ist eine Verlängerung/Unterbrechung der fünfjährigen Frist für die Erbringung des Fortbildungsnachweises nicht vorgesehen.

Die offizielle Stellungnahme des Ministeriums können Sie nachlesen.