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Aktuelles zum Berufsregister

Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz am 30. März 2017 - online, kostenlos, ab Juli 2018

 

MTD-Austria hat sich als Dachverband zusammen mit den sieben MTD-Berufsverbänden mit allen verfügbaren Mitteln dafür eingesetzt, die diversen Änderungen  in einem von Anfang an leider sehr mangelhaften Gesetz so positiv wie möglich im Sinne der MTD-Berufsangehörigen zu beeinflussen. Das Ergebnis

·    Kostenlos

Die Registrierung der Gesundheitsberufe wird gebührenfrei sein! Auf Betreiben mehrerer Interessensvertretungen (u.a. auch MTD-Austria) konnte beim Finanzministerium erreicht werden, dass die Gebührenpflicht für die Registrierung entfällt. Dies ist eine beachtliche Errungenschaft. 

·    Online-Registrierung

Was für viele MTD-Berufsangehörige, die sich bereits freiwillig beim online-Register des Dach-verbands registriert haben, ein selbstverständlicher Vorgang war, nämlich die Registrierung online vornehmen zu können, stand bis zuletzt auf der Kippe. MTD-Austria bestand darauf, dass der gesamte Registrierungsvorgang für alle MTD-Berufsangehörigen online möglich sein muss. WICHTIG: zwingende Voraussetzung ist jedenfalls mittels Handysignatur oder Bürgerkarte!

Eine Registrierung durch persönliche Vorsprache bei einer Registrierungsstelle bleibt weiterhin möglich, ist aber nicht notwendig.

·    Terminverschiebung

Der ursprünglich für 01.01.2018 geplante Beginn der Registrierungspflicht für alle Angehörigen der MTD-Berufe wurde um ein halbes Jahr nach hinten verschoben. Die gesetzliche Pflicht, sich im Gesundheitsberufe-Register einzutragen, beginnt nunmehr am 01.07.2018.

 

Nach wie vor gibt es im GBRG Korrekturbedarf und geht der Dachverband als berufspolitische Interessensvertretung aller MTD-Berufsangehörigen davon aus, dass es womöglich noch vor Umsetzung des Gesetzes (ab Mitte 2018) eine weitere Novelle geben wird.

Daneben setzen wir uns laufend intensiv dafür ein, dass die Registrierung für die MTD-Berufsangehörigen so einfach und unbürokratisch wie möglich stattfinden kann.  U.a. wird künftig versucht, bei berufsspezifischen Veranstaltungen vor Ort Möglichkeiten bereitzustellen, eine Handysignatur oder die Bürgerkarte zu beantragen.

Selbstverständlich werden wir – wie immer – über die entsprechenden Entwicklungen informieren!

mtdaustria Päsidentin Mag. Gaby Jaksch und rtaustria Präsidentin Michaela Rosenblattl, M.Ed

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